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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Plattform ARKTOS durch Consilion GmbH an Unternehmen.

Stand: 22. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Consilion GmbH, Jungenhofener Weg 10, 96114 Hirschaid (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Plattform ARKTOS.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf lokale Installation besteht nicht.

(2) Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung eines oder mehrerer Arbeitsbereiche mit einer im Angebot bestimmten Anzahl personengebundener Zugänge sowie der jeweils darin enthaltenen Funktionen.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots in Textform oder mit der Bereitstellung des Arbeitsbereichs zustande.

(4) Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig und gelten nicht als Mangel.

§ 3 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 Prozent im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet und bezogen auf die Zeit außerhalb angekündigter Wartungsfenster.

(2) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mit einer Frist von 48 Stunden in Textform oder in der Anwendung an. Dringende Sicherheitsmaßnahmen darf er ohne Vorankündigung durchführen.

(3) Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist — insbesondere Ausfälle von Vorleistungsanbietern, Störungen des Internets oder höhere Gewalt —, gelten nicht als Nichtverfügbarkeit im Sinne des Absatzes 1.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform bestimmungsgemäß über die vereinbarten Zugänge zu nutzen.

(2) Zugänge sind personengebunden. Die gleichzeitige oder abwechselnde Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig. Der Wechsel der einem Zugang zugeordneten Person ist zulässig, wenn die vorherige Person dauerhaft ausscheidet.

(3) Der Kunde darf die Plattform nicht Dritten zur Nutzung überlassen, insbesondere nicht vermieten oder als Dienstleistung für Dritte betreiben. Ausgenommen sind verbundene Unternehmen, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

(4) Zurückentwicklung, Entschlüsselung, das Auslesen von Daten über andere als die dafür vorgesehenen Schnittstellen sowie der automatisierte Massenabruf sind untersagt, soweit sie nicht gesetzlich zwingend erlaubt sind.

(5) An den Daten, die der Kunde in die Plattform einstellt oder dort erheben lässt, erwirbt der Anbieter keine Rechte. Er ist berechtigt, sie zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die er in die Plattform einstellt oder dort erheben lässt. Das gilt insbesondere für personenbezogene Daten Dritter, etwa Kontaktdaten von Ansprechpartnern bei Zielunternehmen. Der Kunde stellt sicher, dass für deren Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht.

(2) Der Kunde entscheidet allein darüber, wen er über die Plattform kontaktiert. Er ist dafür verantwortlich, dass die Ansprache den Anforderungen des Wettbewerbsrechts, insbesondere des § 7 UWG, und des Datenschutzrechts genügt. Der Anbieter erstellt Entwürfe; er prüft weder die Zulässigkeit der Ansprache noch verschafft er dem Kunden eine Rechtsgrundlage.

(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und meldet dem Anbieter unverzüglich jeden Verdacht auf missbräuchliche Nutzung.

(4) Der Kunde benennt eine für die Zusammenarbeit verantwortliche Ansprechperson und hält die für die Nutzung erforderliche Infrastruktur — Internetzugang, aktueller Browser — vor.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Absätze 1 bis 3 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 6 Maschinell erzeugte Ergebnisse

(1) Wesentliche Funktionen der Plattform erzeugen Ergebnisse mithilfe von Sprachmodellen. Dazu zählen insbesondere angereicherte Unternehmensangaben, Bewertungen anhand der vom Kunden hinterlegten Kriterien, Recherche- und Analyseberichte sowie Textentwürfe für die Ansprache.

(2) Diese Ergebnisse sind Vorschläge auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen und der vom Kunden eingestellten Daten. Sie können unvollständig, veraltet oder unzutreffend sein. Der Anbieter sagt weder Richtigkeit noch Vollständigkeit zu.

(3) Die Ergebnisse stellen insbesondere keine Anlageberatung, keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Wirtschaftsprüfung dar. Sie ersetzen keine eigene Prüfung durch den Kunden. Entscheidungen auf Grundlage dieser Ergebnisse trifft der Kunde eigenverantwortlich.

(4) Geschätzte Werte sind in der Anwendung als solche gekennzeichnet. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kennzeichnung bei der Weiterverwendung zu beachten.

§ 7 Leistungen Dritter und eigene Zugangsschlüssel

(1) Die Plattform bindet Leistungen Dritter ein, insbesondere Sprachmodelle, Web-Abrufdienste, Kontaktdatenbanken und Versanddienste.

(2) Für einen Teil dieser Dienste — derzeit Anthropic, Firecrawl, RocketReach und Inven — verwendet die Plattform ausschließlich Zugangsschlüssel, die der Kunde selbst hinterlegt. Der Kunde ist insoweit Vertragspartei des jeweiligen Anbieters und trägt die dort anfallenden Entgelte. Der Anbieter schuldet für diese Dienste weder Verfügbarkeit noch Leistungsumfang.

(3) Ändert ein Drittanbieter seine Leistung, seine Bedingungen oder seine Entgelte oder stellt er sie ein, ist der Anbieter berechtigt, einen gleichwertigen Dienst einzusetzen. Er informiert den Kunden darüber in Textform.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sie besteht in der Regel aus einem wiederkehrenden Entgelt je Arbeitsbereich, einem Entgelt je Zugang und einem einmaligen Entgelt für die Einrichtung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Wiederkehrende Entgelte sind jährlich im Voraus fällig, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.

(3) Bucht der Kunde während der Laufzeit zusätzliche Zugänge, werden diese anteilig für die verbleibende Laufzeit berechnet. Eine Reduzierung der Zugangszahl wird zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam.

(4) Verbrauchsabhängige Entgelte, insbesondere für Kontingente maschineller Verarbeitung, werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Die Anwendung weist den Verbrauch aus.

(5) Der Anbieter darf die wiederkehrenden Entgelte mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen. Er teilt die Anpassung spätestens vier Monate vor Wirksamwerden in Textform mit. Übersteigt die Anpassung fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Ende der laufenden Periode kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

(6) Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Vergütungspflicht bleibt für die Dauer der Sperre bestehen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft zunächst zwölf Monate ab Bereitstellung des ersten Arbeitsbereichs.

(2) Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 4 oder § 5 verstößt.

§ 10 Datenexport und Löschung nach Vertragsende

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit über die dafür vorgesehenen Funktionen exportieren.

(2) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten für 30 Tage zum Export bereit. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist einen Export in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen.

(3) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten des Kunden. Sicherungskopien laufen mit ihrer regulären Aufbewahrungsfrist von 14 Tagen nach und werden danach ebenfalls gelöscht.

(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Einträge im unveränderlichen Änderungsprotokoll bleiben unberührt; letztere werden pseudonymisiert.

§ 11 Datenschutz

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen vor.

(2) Verantwortlicher für die im Arbeitsbereich verarbeiteten Inhalte ist der Kunde.

(3) Die Verarbeitung der Konto- und Vertragsdaten durch den Anbieter als Verantwortlichen richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Dazu zählen auf Seiten des Kunden insbesondere die hinterlegte Suchstrategie und die im Arbeitsbereich geführten Vorgänge.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

(3) Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.

(4) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.

§ 13 Mängelhaftung

(1) Auf die Überlassung der Plattform auf Zeit findet Mietrecht Anwendung. § 536a Abs. 1 BGB wird abbedungen, soweit die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel betroffen ist.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

(3) Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit begründet keinen Mangel. Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung auf einer unsachgemäßen Nutzung, auf vom Kunden beigestellten Daten oder Zugangsschlüsseln oder auf dem Ausfall eines Dienstes nach § 7 Abs. 2 beruht.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt, insgesamt jedoch auf diesen Betrag je Vertragsjahr.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage maschinell erzeugter Ergebnisse nach § 6 trifft, und nicht für den wirtschaftlichen Erfolg einer über die Plattform vorbereiteten Ansprache oder Transaktion.

(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere großflächige Störungen des Internets, Angriffe auf die Infrastruktur, behördliche Anordnungen und der unvorhersehbare Ausfall eines Vorleistungsanbieters. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder durch eine Änderung der technischen Rahmenbedingungen veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Widerspruchs hin.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Hirschaid, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.